Wenn die juristischen und vertraglichen Voraussetzungen gegeben sind, kann jede Forderung mittels einer Zession auf einen Dritten übertragen werden.
In der Schadenabwicklung können insbesondere Forderungen aufgrund eines Haftpflicht-Ereignisses problemlos zediert (abgetreten) werden. Bei Kaskoschäden sind die AVB relevant. Einige Versicherungen schränken die Abtretung ein. Das wird beispielsweise wie folgt formuliert:
Die Ansprüche auf die versicherten Leistungen können vor ihrer endgültigen Festsetzung weder übertragen noch verpfändet werden.
Damit ist nach der Festsetzung der Schadensumme eine Abtretung / Zession ebenfalls möglich.
Weitere Infos:
Fünfter Teil Obligationenrecht
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April 2013 / aktualisiert Mai 2019
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