Zession / Abtretung von Ansprüchen
Wenn die juristischen und vertraglichen Voraussetzungen gegeben sind, kann jede Forderung mittels einer Zession auf einen Dritten übertragen werden.
In der Schadenabwicklung können insbesondere Forderungen aufgrund eines Haftpflicht-Ereignisses problemlos zediert (abgetreten) werden. Bei Kaskoschäden sind die AVB relevant. Einige Versicherungen schränken die Abtretung ein. Das wird beispielsweise wie folgt formuliert:
Die Ansprüche auf die versicherten Leistungen können vor ihrer endgültigen Festsetzung weder übertragen noch verpfändet werden.
Damit ist nach der Festsetzung der Schadensumme eine Abtretung / Zession ebenfalls möglich.
Weitere Infos:
Fünfter Teil Obligationenrecht
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April 2013 / aktualisiert Mai 2019
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