Unfallfahrzeug
Über den Begriff Unfallfahrzeug besteht sowohl in der Branche wie auch unter Laien und sogar unter Juristen grosse Uneinigkeit.
Wir verstehen darunter ein erheblich beschädigtes, unrepariertes Fahrzeug. Diese Definition setzt sich langsam in Fachkreisen durch. Früher wurde der Begriff verwendet, um ein erheblich beschädigtes und wieder instandgesetztes Fahrzeug zu definieren. Die Abgrenzung war jedoch selbst für Fachleute nicht einfach.
Wir teilen ein instandgesetztes Automobil in unterschiedliche Kategorien ein. Das Schadenausmass und die dadurch notwendigen Arbeiten ergeben die entsprechende Kategorie.
Aufgrund von neuen Karosseriekonstruktionen, insbesondere der Mischbauweise, sind frühere Definitionen wie auch ältere Gerichtsurteile kaum noch anwendbar. Die Reparaturtechnik hat sich stark verändert. Ziehen und Strecken ist bei Multi-Material-Mix absolut tabu. Elektronische 3D-Karosserievermessung ist zwingend notwendig und die Definition, wann welches Teil wie ersetzt werden muss, definiert der Automobilhersteller exakt.
© Swissgarant
April 2016 / überarbeitet Oktober 2022
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