Unfall protokollieren

Bei einer Kollision mit einem anderen Motorfahrzeug ist es wichtig, den Unfallhergang mit dem «europäischen Unfallprotokoll» exakt zu dokumentieren.

 

Wenn eine Unfallpartei die Polizei vor Ort wünscht, muss die Polizei gerufen werden und diese hat die Pflicht, den Unfallort aufzusuchen.

 

Die Polizei vor Ort kann gebeten werden, beim korrekten Ausfüllen des Unfallprotokolls behilflich zu sein. In den meisten Fällen wird diese Unterstützung seitens der Polizei geleistet. Auf diese Weise kann der Unfallhergang einwandfrei dokumentiert werden. Sollte eine Unfallpartei auf einen Polizeirapport bestehen, hat diese folgende Auswirkungen:

 

  • Kopie wird an die Administrativbehörde des zuständigen Strassenverkehrsamt gesendet, was in vielen Fällen zum Entzug des Führerscheins führt
  • Kopie geht an die zuständige Staatsanwaltschaft und es wird meistens einen oder zwei Strafbefehle an beide Unfallparteien zur Folge haben, die Kosten, Bussen und Gebühren pro Unfallpartei können rasch gegen Fr.1’000.- ausmachen

 

 

Es lohnt sich in den allermeisten Fällen also nicht die Polizei für eine amtliche Aufnahme anzufordern. Wenn Personen verletzt werden, ist sie jedoch Pflicht.

 

© Swissgarant

April 2025

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