Unbekannter Verursacher

In SVG 76 ist erwähnt, wer im Falle eines Schadens mit unbekanntem Verursacher (Motorfahrzeug) dafür aufkommt.

 

Zurzeit wird der NGF (Nationaler Garantiefonds Schweiz) von der Zurich Versicherung verwaltet. Besteht für ein derartiges Ereignis keine Deckung, wird der Schaden über die Zurich abgewickelt. Der Selbstbehalt, welcher vom Bundesrat bestimmt wird, beträgt zurzeit Fr. 1000.--. Bezahlt werden alle Kosten wie bei einem normalen Haftpflichtfall: Reparaturkosten, allfälliger Minderwert, Ersatzwagen usw. Weitere Infos unter: Nationales Versicherungsbüro Schweiz: www.nbi.ch

 

Siehe auch: Fremdverschuldeter Schaden

 

© Swissgarant

April 2013

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