Schadenkategorien
Schäden kommen in unterschiedlicher Intensität vor. Es gibt kaum ein Fahrzeug, welches während seiner gesamten Nutzungsdauer schadenfrei bleibt. Es kann sich um kleine Bagatellen, typische Blechschäden oder komplexe Strukturschäden handeln, wobei letztere aufgrund der hohen Kosten häufig nur im obersten Preissegment ausgeführt werden.
Eine Unfallfreiheit zu garantieren ist heikel: Gemäss rechtlicher Definition ist auch ein kleines Missgeschick ein Unfall. Ein Fahrzeug mit einem massiven Hagelschaden ist zwar nach logischer Definition immer noch unfallfrei, die Instandsetzung, beispielsweise der Ersatz der Dachhaut, ist aber wesentlich anspruchsvoller und entsprechend mit einem höheren Fehlerrisiko behaftet, als die Behebung eines kleinen Unfallschadens.
Die Einteilung der Schadenkategorie basiert auf den durch das Ereignis notwendige Instandsetzungsverfahren. Dies begründet sich in der Logik: Wenn ein Aussenhautteil ersetzt wird, ist es nicht relevant, aufgrund welches Schadenereignisses dieser Ersatz notwendig wurde. Es ist nicht relevant, ob ein Dach wegen einem Hagelschaden oder wegen einem Unfall (zum Beispiel Kollision mit Garagentor) ersetzt wurde.
Bei der nächst höheren Gruppe sind alle vorangehenden Schäden automatisch eingeschlossen. Bei entsprechender Qualifikation, Ausrüstung und dem Vorliegen der Reparaturanleitung kann ein Schaden in jeder Kategorie perfekt in Stand gesetzt werden.
Schaden- kategorie |
Notwendige Instandsetzungen | Beispiele |
I |
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II |
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III |
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IV |
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V |
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Ausgabe: | Version 02 / 17. April 2013 |
Die Einteilung in die entsprechende Kategorie erfolgt nach der aufgrund des Schadeneintrittes notwendigen Reparaturmethode. Wird eine andere Instandsetzungsart gewählt, wird für eine korrekte Beurteilung trotzdem die höhere, korrekte Kategorie berücksichtigt.
Beispiel:
Eine Seitenwand welche aufgrund der Schadensituation (Schadenort, Konstruktion Seitenwand usw.) anstatt ersetzt nur in Stand gesetzt wird, wird trotzdem der Kategorie III zugeteilt.
Beschädigungen aufgrund von Hochwasser-, Brand- oder Chemieunfällen sind hier nicht behandelt.
© Swissgarant
April 2013
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